Welche Schlussfolgerungen lassen sich aus drei Jahren BILDUNG(S)GESTALTEN ziehen?
Was können Akteur_innen auf der Praxisebene tun, um ihrem Auftrag einer bestmöglichen Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien möglichst gerecht zu werden?
Wo endet ihr Handlungsspielraum, so dass sie sie im Rahmen ihrer Anwaltschaft für die politische Schaffung angemessener Bedingungen einfordern müssen?
Welche Forderungen lassen sich aus den Ergebnissen des Projektes BILDUNG(S)GESTALTEN an die Politik richten?
Und welche Konsequenzen ergeben sich aus den Erfahrungen für die Vertreter_innen der Bildungslandschaftsdebatte?
In diesem Kapitel sollen Antworten gegeben werden, mit Folgerungen und Forderungen, die sich aus den Erfahrungen und Ergebnissen des Projektes ableiten lassen.
Sie richten sie sich: