Die Expertise der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Familienbildung muss auf Landesebene stärker gehört und genutzt werden. (vgl. Ergebnisse: Annahmen: Qualität der Offenen Kinder und Jugendarbeit und Familienbildung)
Kommunale Bildungslandschaften können sehr gut von der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Familienbildung (mit-)gestaltet werden. Dafür ist die wohl wichtigste Voraussetzung eine deutliche Aufwertung der Strukturförderung, neben der Erhaltung einer gut ausgestatteten Projektförderung. (vgl. Ergebnisse: Ansprüche: Förderstrukturen)
Die Förderposition „Kommunale Bildungslandschaften“ im Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW muss erhalten werden. (vgl. Ergebnisse: Ansprüche: Förderstrukturen)
Die Realisierung des erweiterten Bildungsbegriffes braucht eine Vernetzungsstruktur auf der Ebene des Sozialraumes. Die Kreis- bzw. Stadtebene ist zu großräumig und kann keine passgenauen Angebote hervorbringen, die dem Anspruch der Verbesserung von Bildungschancen gerecht werden. (vgl. Ergebnisse: Ansätze: Vernetzung mit Regionale Bildungsnetzwerken)
Regionale Bildungsbüros haben strukturell und inhaltlich einen schulzentrierten Fokus. Der erweiterte Bildungsbegriff umfasst aber mehr als Schulentwicklung. Die Bedeutung der außerschulischen Bildung muss deutlich stärker beachtet werden und Eingang in die regionalen Bildungsnetzwerke finden. (vgl. Vernetzung mit Regionale Bildungsnetzwerken)
In Bildungsfragen muss es eine engere Kooperation zwischen Schul- und Jugendministerium im Sinne der Kinder und Jugendlichen geben. (vgl. Ergebnisse: Ansätze: Vernetzung mit Regionale Bildungsnetzwerken)
Für Schulen müssen die Rahmenbedingungen so verändert werden, dass grundsätzlich eine Zusammenarbeit mit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Familienbildung und nach Bedingungen und Prinzipien non-formaler Bildungsanbieter_innen möglich ist. Zudem ist die Fortbildung der Lehrer_innen im Bereich „Kooperation Jugendarbeit und Schule“ zu ermöglichen, da nur so die unterschiedlichen Bedürfnisse beider Seiten vermittelt werden können und die nötige Akzeptanz der unterschiedlichen Arbeitsfelder und -methoden sichergestellt werden kann. (vgl. Ergebnisse: Ansätze: Vernetzung mit Schule)
Der Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW erfordert eine flexible, bedarfsorientierte und sozialraumorientierte Förderstruktur. Die bisherige Struktur ist an vielen Stellen nicht geeignet, um als Träger flexibel auf die Entwicklungen in der Lebenswelt und des Sozialraumes der Kinder und Jugendlichen reagieren zu können. Hierzu müssen Ergänzungen und Möglichkeiten geschaffen werden. (vgl. Ergebnisse: Ansprüche: Förderstrukturen)
Kommunen müssen dabei unterstützt werden Kommunale Bildungslandschaften vor Ort zu entwickeln. Hierzu bedarf es der Schaffung von Rahmenbedingungen – sowohl in beratender als auch in finanzieller Gestalt –, die gemeinsame Entscheidungen aller Beteiligten über förderliche Strukturen für Kommunale Bildungslandschaften sicherstellt. (vgl. Ergebnisse: Ansätze: Vernetzung mit Jugendamt)
Beteiligung kann und muss auf allen Ebenen gelebt werden, auch auf Landesebene. Hier sind die formalen Kriterien für Beteiligung, wie sie bisher de facto umgesetzt werden, nicht ausreichend. Es muss „echte“ Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stattfinden. Gleichzeitig muss die Durchgängigkeit der Beteiligungsergebnisse von der Basis bis zur Landesebene sichergestellt werden. Dafür müssen Strukturen und Möglichkeiten geschaffen werden, die dem Übersetzungsbedarf und -anspruch von Beteiligungsprozessen gerecht wird und von Fachkräften geleistet werden kann. (vgl. Ergebnisse: Annahmen: Partizipation)